BAFA-Förderung
Bei der Erneuerung Ihrer Haustüre oder der Fenster können Sie aktuell noch von einem der folgenden stattliche Förderprogramm profitieren! Hier ein kurzer Überblick. Sehr gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch!
Variante 1
Bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 15% auf die für die Erneuerung der Haustüre oder der Fenster investierte Summe, d.h. auf den Preis der Türe bzw. der Fenster sowie die anfallenden Montagekosten.
Der Förderantrag ist durch einen Energieberater zu stellen. Die hierbei anfallenden Kosten werden Ihnen zu 50% erstattet. Unsere Energieberaterin übernimmt für Sie die komplette Abwicklung zu einem Festpreis, welcher nur einen Bruchteil der zu erwartenden Erstattung beträgt. Da Sie bei dieser Variante nahezu keinen Aufwand haben und im Gegenzug eine erhebliche Erstattung des Kaufpreises erhalten, ist dies bei unseren Kunden aktuell das beliebteste Förderprogramm.
Variante 2
Im Rahmen eines Sanierungsfahrplans erhalten Sie aktuell für Einzelmaßnahmen eine BAFA-Förderung in Höhe von 20% der Investitionskosten. Auch hier fallen wieder Kosten für den Energieberater an, welcher bei diesem Förderprogramm einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen muss. Da die Kosten für den Sanierungsfahrplan deutlich über den Kosten der Variante 1 liegen, muss man hier von Fall zu Fall schauen, welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist.
Variante 3
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (auch steuerliche Förderung genannt) beträgt 20% auf die Gesamtinvestition. Hierbei ist zu beachten, dass die Immobilie weder ganz, noch in Teilen vermietet werden darf.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei diesem Programm können Sie 20% der Gesamtinvestition verteilt über 3 Jahre über Ihre Einkommensteuererklärung zurückerhalten. Hierbei erhalten Sie 7% im ersten Jahr, 7% im zweiten Jahr und 6% und im dritten Jahr.
Die Vorteile dieses Programms liegen darin, dass keine Stellung des Antrags im Vorfeld erforderlich ist und das keine Kosten für den Energieberater anfallen. Nachteilig könnte sein, dass sich die Abwicklung über 3 Jahre hinzieht, während Sie bei Variante 1 oder 2 nach erfolgter Montage Ihrer neuen Haustüre bzw. der Fenster nach der üblichen Bearbeitungszeit die Erstattung direkt auf Ihr Konto erhalten.
Bei dieser Variante stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Gegebenenfalls kontaktieren Sie gerne auch Ihren Steuerberater.
Bitte beachten Sie wie folgt:
Die vorstehenden Informationen haben wir auf die wichtigsten Punkte zusammengefasst nach unserem aktuellen Wissen erstellt. Änderungen oder ein Stopp der Förderprogramme von staatlicher Stelle aus können leider jederzeit erfolgen. Dabei war es bisher stets so, dass beantragte und bewilligte Anträge auch erstattet wurden.